Fachanwalt für Familienrecht

Die Vertretung im Familienrecht bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Familienrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht wenden.

Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht verfügt gem. § 12 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet Familienrecht. Eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Familienrechts.

Die besondere Qualifikation muss die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht von einer für sie örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von der Anwältin verlangt (§ 5 lit.f FAO), dass sie 120 Familienrechtsfälle selbstständig bearbeitet sowie 60 gerichtliche Verfahren vor dem Familiengericht verhandelt hat. Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin vorgewiesen werden können.

Durch ihr fundiertes Fachwissen auf Grund regelmäßig besuchter Fortbildungsveranstaltungen – insbesondere im Familienrecht – besitzt die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) in den Bereichen:

  • Exzellente Vertretung Ihrer Interessen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren vor sämtlichen Instanzen
  • Umfangreiche Praxiserfahrung aufgrund ihrer langjährigen Anwaltstätigkeit, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich
  • Ausarbeitung interessengerechter Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vertretung in sämtlichen Bereichen, insbesondere des Familienrechts wie Unterhaltsverfahren, Sorgerecht, Zugewinnausgleichsverfahren, Scheidungsverfahren

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwarb die Rechtsanwältin im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den sie mit fünf bestandenen Klausuren absolviert hat.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme mehrerer Fortbildungsveranstaltungen seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Die Fortbildungen müssen der Rechtsanwaltskammer jährlich nachgewiesen werden.

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht: Eva Wisser-Esmaty