Wieviel kostet mich ein Anwalt?

Anwälte gelten als teuer. Das ist aber nicht richtig! Denn: Anwaltshonorare halten sich im Rahmen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt hat sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Sozialrechts-, Straf- und Bußgeldsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung, Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Klienten.

Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin sagt Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Ihr Anwalt klärt für Sie, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt.

Ihr Anwalt rechnet seine jeweilige Leistung also differenziert ab, niemand wird über den Tisch gezogen. Er weiß genau: Nur wenn Sie mit seiner Leistung zufrieden sind und auch seine Rechnung akzeptieren, werden Sie seinen Rat wieder in Anspruch nehmen. Fragen Sie ihn schon zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für ihn die normalste Sache der Welt. (Quelle: Deutscher Anwaltsverein)

Zum Prozesskostenrechner für Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG und Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz/GKG (Urheber: Allianz ProzessFinanz GmbH):

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